Er “hat es verstanden, über Jahre hinweg und mit beispielloser Härte, Konsequenz und Rücksichtslosigkeit die Einwohner […] zu verunsichern und ihren auf unserer Rechtsordnung beruhenden Glauben an die Unverletzlichkeit des Eigentums zu erschüttern”.
So lautete Mitte der 1980er Jahre die Begründung für die Verurteilung von Harald Naegeli, dem Sprayer von Zürich, zu einer neunmonatigen Gefängnisstrafe. Naegeli wurde nicht nur wegen Sachbeschädigung verurteilt, sondern weil seine Taten eine Infragestellung und einen Angriff auf die politisch- ökonomische Ordnung und deren Basis, die staatlich garantierte Sicherheit des Grundeigentums, implizierten.
„Am 3. Februar 2011 beginnt ein Verfahren gegen Hamburgs bekanntesten Graffiti-Künstler. Bereits acht Jahre seines Lebens saß OZ im Gefängnis. Nun droht ihm eine weitere, im schlimmsten Fall mehrjährige Haftstrafe für seine künstlerische Tätigkeit.“
Prozesstermine: 3.2. 13 Uhr; 11.2. 9-13 Uhr; 18.2. 9-13 Uhr; 25.2. 9-13 Uhr; 4.3. 9-13 Uhr; 11.3. 9-13 Uhr – Amtsgericht Barmbeck Saal E 10 (rechtzeitig kommen, es wird voll!)
Info- und Solidaritätsveranstaltung im Hamburger Gängeviertel
zum aktuellen Prozess und der Repression gegen Oz
Dienstag 1.2.2011 – 20 Uhr